• Hausordnung

  • Hausordnung

      • Einleitung

      • In unserer Schule sollen sich Schülerinnen und Schüler, Pädagoginnen und Pädagogen, technisches Personal, Eltern und Gäste wohl fühlen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene wollen in einer angenehmen Schulatmosphäre miteinander und voneinander lernen, gemeinsame Projekte planen und durchführen. Die Rechte von Schülerinnen und Schülern sowie des Personals sollen beachtet und geschützt werden. Die Einhaltung von Regeln erleichtert somit das gemeinsame Wirken und Tun.

         

      • Organisatorische Rahmenbedingungen

      • Schulöffnung

        Die Öffnungszeit der Diesterwegschule liegt in der Zeit von 07.30 bis 15.30 Uhr, mittwochs und freitags bis 13.45 Uhr.

        Die Schülerinnen und Schüler treffen vor der Schule zwischen 07.30 Uhr und 07.40 Uhr ein. Eltern (und Fahrer) verabschieden die Schülerinnen und Schüler in der Regel an der Eingangstür. Die Frühaufsicht übernimmt.

        Eltern und Gäste

        Bitte seien Sie Vorbild und halten Sie sich an unsere Hausordnung!

        Eltern und Gäste melden sich beim Betreten der Schule im Sekretariat oder in der Schulleitung an.

        Schulhaus

        Wir achten auf Ordnung, Sauberkeit und eine angemessene Lautstärke im gesamten Schulgelände, besonders in Rückzugsräumen.

        Schul- und Fremdeigentum

        Mit den Möbeln, Lehrmitteln, der technischen Ausstattung, den Leihgeräten, den Spielgeräten und dem Eigentum anderer Personen gehen wir sorgfältig um.

        Bei mutwilliger Zerstörung und Verschmutzung fremden Eigentums werden die Verursacher_innen und Eltern in die Verantwortung genommen. Das kann bedeuten, dass der Schulträger Forderungen aus Rechnungen an die Eltern erhebt.

        Schulumgebung

        Wir wollen einen guten Kontakt zu unserer Nachbarschaft und zu unserer Nachbarschule. Wir verhalten uns auf dem Weg zur Schule, auf dem Schulgelände und auf den Unterrichtsgängen so, dass niemand gefährdet oder belästigt wird.

        Entsprechend einer Kennzeichnungspflicht aus § 2 der Fahrerlaubnisverordnung, aus der Pflicht zur Vorsorge kennzeichnen wir die Sehbehinderung im Straßenverkehr durch geeignete, deutlich sichtbare Zeichen.

      • Verhalten in der Schule

      • Höflichkeit

        Wir sind höflich, freundlich und respektieren jeden Menschen, der sich in unserer Schule aufhält.
        Anweisungen der Pädagoginnen und Pädagogen, der Schulleitung und anderer schulischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von allen Schülerinnen und Schülern befolgt.

        Wir grüßen entsprechend der Höflichkeitsregeln. Unsere Gäste können sich jederzeit auf eine Auskunft verlassen.

        Rücksichtnahme

        In den Gängen und auf den Treppen gehen wir grundsätzlich rechts und rennen nicht, um uns und andere nicht in Gefahr zu bringen.

        Wir nehmen jede Meinung ernst. Streitigkeiten und Konflikte lösen wir in unserer Schule friedlich. Wir lehnen jede Form von Gewalt, Mobbing und die Unterdrückung von Schwächeren ab.
        Um den Schulfrieden sowie ein tolerantes und angstfreies Miteinander zu gewährleisten, tolerieren wir keine Erscheinungsformen von diskriminierendem, gewaltverherrlichendem, extremistischem, fremdenfeindlichem und sexistischem Gedankengut.

        Kleidung

        Wir achten auf eine angemessene Kleidung.
        Menschenverachtende und gewaltverherrlichende Symbole auf Kleidung dulden wir nicht. Für Schülerinnen und Schüler, die Extremismus ausdrückende Kleidung mit in die Schule bringen, stellen wir eine Ersatzkleidung.

        Aufnahmen

        Foto-, Hör- und Filmaufnahmen von Personen müssen stets die Grundrechte wahren und dürfen nur mit einer Genehmigung der abgebildeten Person gemacht werden. Im Weiteren verweisen wir darauf, dass das heimliche Fotografieren beziehungsweise Filmen von Personen oder das heimliche Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes im Unterricht keinesfalls nur ein Kavaliersdelikt darstellt, sondern Strafbestand nach §201 StGB ist.

        Rauschmittel

        Das Rauchen, Alkohol und andere Drogen sowie Energiedrinks sind im gesamten Schulbereich untersagt.
         

        Wir sind eine rauchfreie Schule. Deshalb sind wir als Erwachsene auch im sichtbaren Umfeld unserer Schule, v.a. vor den Eingängen, Vorbild für unsere Schüler_innen!

        Gefährdende Gegenstände

        Gefährdende Gegenstände (Hieb- und Stichwaffen…) können unsere Sicherheit beeinträchtigen. Deshalb haben sie in der Schule nichts zu suchen. Beim Verdacht der Anwesenheit bedrohlicher Gegenstände aber auch oder Drogen jeglicher Art nehmen wir Taschenkontrollen vor. Die abgenommenen Gegenstände werden bis zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten in der Schulleitung hinterlegt.

      • Verhalten im Unterricht

      • Die Pädagoginnen und Pädagogen beginnen und beenden den Unterricht.

        Über Essen und Trinken während des Unterrichts entscheiden die Pädagoginnen und Pädagogen unter Berücksichtigung gegebener Bedingungen.

        Beim Verlassen der Unterrichtsräume schließen wir die Fenster, die Räume werden abgeschlossen. Für die Fachräume gelten entsprechende Benutzerordnungen.

      • Verhalten in den Pausen

      • Wir nutzen die kleinen Pausen bzw. die Zeit nach dem Vorklingeln zur Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde.

        Aufenthalt

        Während der Hof- und Mittagspausen nutzen die Schülerinnen und Schüler den Schulhof als bevorzugten Aufenthaltsort. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 9/10 und GE können bei Einhaltung der Regeln in den Pausen im Foyer bleiben. Bei schlechtem Wetter veranlassen die Schulleitung oder die aufsichtsführenden Pädagoginnen und Pädagogen das Verbleiben der Schülerinnen und Schüler und der Aufsicht im Haus.

        Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände (Schulhaus und Schulhof) nur mit Genehmigung des verantwortlichen Pädagogen und nach Belehrung verlassen.
        Bei Rückkehr melden sie sich wieder an.
        Schülerinnen und Schüler mit „Kaufhallenschein“ dürfen das Schulhaus in der Mittagspause nach Eintragen in das Ausgangsbuch verlassen.

        Schneeballwerfen

        Das Schneeballwerfen ist situationsbezogen nur mit Absprache und Beaufsichtigung durch eine Pädagogin oder einen Pädagogen erlaubt.

      • Handynutzung

      • Die Nutzung von Handy (und anderen digitalen Geräten) als Hilfsmittel ist im Unterricht nach Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen grundsätzlich erlaubt.

        Eine anderweitige Nutzung (z.B. Musik hören, …) ist für die älteren Schülerinnen und Schüler (Klassenstufe 7-10) unter Berücksichtigung der Jugendschutzrichtlinien und geltenden Gesetze in den Hofpausen erlaubt. Die Handynutzung im Treppenhaus und zum Telefonieren ist untersagt.

        Die Schülerinnen und Schüler bis Klassenstufe 6 haben ihre Handys ohne Aufforderung durch die Pädagoginnen und Pädagogen ausgeschaltet in der Schultasche zu belassen.

        Bei Schaden oder Verlust übernimmt die Schule keine Haftung/Verantwortung.

        Bei Verstößen gegen die Handyregeln können die Geräte von den unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen eingezogen werden. Abgenommene Handys und Mediageräte werden nach dem Stunden- oder Unterrichtsende zurückgegeben. Die Entscheidung, ob die Eltern das Handy abholen müssen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.